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Ihr vertrauensvoller Partner für notarielle Dienstleistungen

Notarielle Angelegenheiten erfordern höchste Sorgfalt und Fachkompetenz. Als Ihre Notarkanzlei in Osnabrück unterstützen wir Sie in allen wesentlichen Bereichen des Notariatsrechts – sei es bei Immobilientransaktionen, Unternehmensgründungen oder erbrechtlichen Angelegenheiten.

Mit unserer unabhängigen und unparteiischen Beratung sorgen wir dafür, dass Ihre rechtlichen Anliegen professionell und rechtssicher umgesetzt werden.

Egal, ob Sie eine Immobilie kaufen, eine GmbH-Gründen gründen oder Ihren Nachlass regeln möchten – notarielle Dienstleistungen bieten Ihnen Sicherheit und Klarheit. Durch unsere langjährige Erfahrung und umfassende Fachkenntnis stehen wir Ihnen beratend zur Seite, um optimale Lösungen für Ihre individuellen Anliegen zu finden.

Zuständigkeit

Als Notarin in Osnabrück bin ich bundesweit für die Beurkundung von Kaufverträgen über Immobilien, Testamenten, GmbH-Gründungen und weiteren notariellen Vorgängen zuständig.

Ortsunabhängige Beurkundung:

Die Vertragsimmobilie, der Sitz der GmbH oder Ihr Wohnsitz können sich in Osnabrück, Bad Iburg, Bissendorf, Wallenhorst, Hasbergen, Melle, Belm, Bramsche, Bad Essen, Ostercappeln, Venne, Preußisch Oldendorf, Vechta, Damme, Münster, München, Hamburg, Berlin oder jeder anderen Stadt in Deutschland befinden.

Bundesweite freie Notarwahl:

Sie können unabhängig vom Standort der Immobilie oder des Unternehmens frei einen Notar wählen und sich bundesweit an mich wenden.

Beglaubigung vs. Beurkundung – Was ist der Unterschied?

Beglaubigung und Beurkundung sind zwei unterschiedliche notarielle Verfahren, die je nach Rechtsgeschäft erforderlich sind.

Beglaubigung:
Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar lediglich die Echtheit einer Unterschrift oder einer Kopie eines Dokuments. Der Inhalt des Dokuments wird dabei nicht geprüft oder rechtlich bewertet. Beispiele hierfür sind:

  • Beglaubigung von Unterschriften (z. B. für Handelsregisteranmeldungen)
  • Beglaubigte Kopien von Originaldokumenten (z. B. Zeugnisse, Urkunden)

Beurkundung:
Eine Beurkundung ist ein umfassenderes Verfahren, bei dem der Notar nicht nur die Echtheit bestätigt, sondern den gesamten Vertrag oder die Erklärung rechtlich überprüft, inhaltlich erklärt und in einer Urkunde festhält. Dies dient der Rechtssicherheit und Klarheit für alle Beteiligten.

Wann ist eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung erforderlich?

Für zahlreiche Rechtsgeschäfte ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Die Beurkundungspflicht gilt insbesondere für:

  • Immobilienkaufverträge
  • Immobilienübertragungsverträge
  • Eheverträge und Erbverträge
  • Gründung einer GmbH
  • Satzungsänderung einer GmbH

Während eine Beglaubigung eher eine formale Bestätigung ist, bietet eine Beurkundung rechtliche Beratung und Absicherung.

Ablauf der Unterschriftsbeglaubigung 
bei ausländischen Dokumenten

Sie benötigen ein Dokument (z. B. eine Vollmacht oder Erklärung) für das Ausland?

Infoblatt zum Ablauf der Unterschriftsbeglaubigung bei ausländischen Dokumenten
Erstellung des Dokuments
  • Wir erstellen keine ausländischen Dokumente.
  • Sie müssen das Dokument vollständig vorbereitet mitbringen.
  • Falls Sie nicht wissen, wie das Dokument erstellt werden soll, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle im Ausland oder einen ausländischen Anwalt/Notar.

Wichtig: Das Dokument darf keinen Hinweis enthalten, dass der Notar beraten oder den Inhalt vorgelesen hat. Ich berate nicht über ausländisches Recht!
Falls das Dokument in einer Fremdsprache verfasst ist, bringen Sie bitte zusätzlich eine Übersetzung mit.
Bei Dokumenten, die sich auf Vermögenswerte beziehen (z. B. Immobilien, Erbschaften, Ersparnisse), teilen Sie uns bitte den geschätzten Wert mit.

Terminvereinbarung
  • Sobald Ihr Dokument vollständig ausgefüllt ist, vereinbaren Sie einen Termin zur Unterschriftsbeglaubigung.
  • Die Kommunikation mit meinem Büro erfolgt ausschließlich auf Deutsch (bitte nur auf Deutsch anrufen oder schreiben).
Erforderliche Unterlagen

Bringen Sie folgende Dokumente zur Identitätsprüfung mit:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
  • Falls die Adresse nicht ersichtlich ist: Meldebescheinigung
Beglaubigung der Unterschrift
  • Sie müssen persönlich erscheinen.
  • Die Notarin prüft Ihre Identität und beglaubigt die Echtheit Ihrer Unterschrift.
  • Das Dokument erhält einen Beglaubigungsvermerk in deutscher Sprache.
Kann das Dokument sofort mitgenommen werden?

Nein. Die Bearbeitung braucht Zeit.

Warum?
Die Beglaubigung erfordert mehr als nur eine Unterschrift:

  • Identitätsprüfung und Anfertigung einer Ausweiskopie
  • Erstellung des Beglaubigungsvermerks
  • Registrierung in einem Urkundenverzeichnis
  • Erfassung der Namen, Geburtsdaten und Anschriften aller Unterzeichner

Die gesetzlichen Vorschriften für Beglaubigungen sind umfangreich und erfordern eine sorgfältige Bearbeitung.

📌 Bitte haben Sie Verständnis, dass die Urkunde nicht sofort mitgenommen werden kann.

Apostille / Legalisation – Internationale Anerkennung von Urkunden

Damit Urkunden im Ausland gültig sind, müssen sie häufig durch eine Apostille oder Legalisation überbeglaubigt werden.

In beiden Verfahren wird die Echtheit der folgenden Elemente bestätigt:

  • Unterschrift des Notars
  • Dienstsiegel des Notars
  • Befugnis des Notars zur Ausstellung der Urkunde

Für uns ist das Landgericht Osnabrück zuständig.

Wichtig: Wir können eine Apostille oder Legalisation nur für unsere Urkunden einholen.

Für fremde Urkunden sind wir nicht zuständig.

Ablauf eines Notartermins

  1. Vorbereitung: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und klären Sie offene Fragen vorab.
  2. Beratung: Wir erklären den rechtlichen Rahmen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Lösung.
  3. Dokumentenerstellung: Entwurf und Prüfung des zu beurkundenden Dokuments.
  4. Beurkundung oder Beglaubigung: offizielle Unterzeichnung und notarielle Bestätigung.
  5. Weiterverarbeitung: Einreichung beim Grundbuchamt, Handelsregister oder anderen zuständigen Stellen.

Kosten und Transparenz

  • Gesetzliche Regelung: Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt.
  • Keine versteckten Gebühren: Alle Leistungen sind gesetzlich geregelt und nachvollziehbar kalkuliert.

Ihre Vorteile bei der Kanzlei Schill

  • Fachkundige und unabhängige Beratung für Privatpersonen und Unternehmen.
  • Rechtssicherheit und Verbindlichkeit durch professionelle notarielle Dienstleistungen.
  • Transparente und effiziente Abwicklung, um Ihre Anliegen schnell und verlässlich zu regeln.
  • Umfassende Beratung in Deutsch und Russisch.

Terminvereinbarung und Kontakt

Möchten Sie einen Notartermin vereinbaren oder haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen? Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder nutzen Sie unser Online-Formular für eine schnelle Terminvergabe. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Durch die Verwendung von Formularen beschleunigen Sie die Bearbeitung Ihres Anliegens!

Fragebögen / Formulare
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