Beglaubigung vs. Beurkundung – Was ist der Unterschied?
Beglaubigung und Beurkundung sind zwei unterschiedliche notarielle Verfahren, die je nach Rechtsgeschäft erforderlich sind.
Beglaubigung:
Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar lediglich die Echtheit einer Unterschrift oder einer Kopie eines Dokuments. Der Inhalt des Dokuments wird dabei nicht geprüft oder rechtlich bewertet. Beispiele hierfür sind:
- Beglaubigung von Unterschriften (z. B. für Handelsregisteranmeldungen)
- Beglaubigte Kopien von Originaldokumenten (z. B. Zeugnisse, Urkunden)
Beurkundung:
Eine Beurkundung ist ein umfassenderes Verfahren, bei dem der Notar nicht nur die Echtheit bestätigt, sondern den gesamten Vertrag oder die Erklärung rechtlich überprüft, inhaltlich erklärt und in einer Urkunde festhält. Dies dient der Rechtssicherheit und Klarheit für alle Beteiligten.
Wann ist eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung erforderlich?
Für zahlreiche Rechtsgeschäfte ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Die Beurkundungspflicht gilt insbesondere für:
- Immobilienkaufverträge
- Immobilienübertragungsverträge
- Eheverträge und Erbverträge
- Gründung einer GmbH
- Satzungsänderung einer GmbH
Während eine Beglaubigung eher eine formale Bestätigung ist, bietet eine Beurkundung rechtliche Beratung und Absicherung.
Ablauf der Unterschriftsbeglaubigung
bei ausländischen Dokumenten
Sie benötigen ein Dokument (z. B. eine Vollmacht oder Erklärung) für das Ausland?
- Wir erstellen keine ausländischen Dokumente.
- Sie müssen das Dokument vollständig vorbereitet mitbringen.
- Falls Sie nicht wissen, wie das Dokument erstellt werden soll, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle im Ausland oder einen ausländischen Anwalt/Notar.
Wichtig: Das Dokument darf keinen Hinweis enthalten, dass der Notar beraten oder den Inhalt vorgelesen hat. Ich berate nicht über ausländisches Recht!
Falls das Dokument in einer Fremdsprache verfasst ist, bringen Sie bitte zusätzlich eine Übersetzung mit.
Bei Dokumenten, die sich auf Vermögenswerte beziehen (z. B. Immobilien, Erbschaften, Ersparnisse), teilen Sie uns bitte den geschätzten Wert mit.
- Sobald Ihr Dokument vollständig ausgefüllt ist, vereinbaren Sie einen Termin zur Unterschriftsbeglaubigung.
- Die Kommunikation mit meinem Büro erfolgt ausschließlich auf Deutsch (bitte nur auf Deutsch anrufen oder schreiben).
Bringen Sie folgende Dokumente zur Identitätsprüfung mit:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
- Falls die Adresse nicht ersichtlich ist: Meldebescheinigung
- Sie müssen persönlich erscheinen.
- Die Notarin prüft Ihre Identität und beglaubigt die Echtheit Ihrer Unterschrift.
- Das Dokument erhält einen Beglaubigungsvermerk in deutscher Sprache.
Nein. Die Bearbeitung braucht Zeit.
Warum?
Die Beglaubigung erfordert mehr als nur eine Unterschrift:
- Identitätsprüfung und Anfertigung einer Ausweiskopie
- Erstellung des Beglaubigungsvermerks
- Registrierung in einem Urkundenverzeichnis
- Erfassung der Namen, Geburtsdaten und Anschriften aller Unterzeichner
Die gesetzlichen Vorschriften für Beglaubigungen sind umfangreich und erfordern eine sorgfältige Bearbeitung.
📌 Bitte haben Sie Verständnis, dass die Urkunde nicht sofort mitgenommen werden kann.
Damit Urkunden im Ausland gültig sind, müssen sie häufig durch eine Apostille oder Legalisation überbeglaubigt werden.
In beiden Verfahren wird die Echtheit der folgenden Elemente bestätigt:
- Unterschrift des Notars
- Dienstsiegel des Notars
- Befugnis des Notars zur Ausstellung der Urkunde
Für uns ist das Landgericht Osnabrück zuständig.
Wichtig: Wir können eine Apostille oder Legalisation nur für unsere Urkunden einholen.
Für fremde Urkunden sind wir nicht zuständig.
Ablauf eines Notartermins
- Vorbereitung: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und klären Sie offene Fragen vorab.
- Beratung: Wir erklären den rechtlichen Rahmen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Lösung.
- Dokumentenerstellung: Entwurf und Prüfung des zu beurkundenden Dokuments.
- Beurkundung oder Beglaubigung: offizielle Unterzeichnung und notarielle Bestätigung.
- Weiterverarbeitung: Einreichung beim Grundbuchamt, Handelsregister oder anderen zuständigen Stellen.
Kosten und Transparenz
- Gesetzliche Regelung: Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt.
- Keine versteckten Gebühren: Alle Leistungen sind gesetzlich geregelt und nachvollziehbar kalkuliert.
Ihre Vorteile bei der Kanzlei Schill
- Fachkundige und unabhängige Beratung für Privatpersonen und Unternehmen.
- Rechtssicherheit und Verbindlichkeit durch professionelle notarielle Dienstleistungen.
- Transparente und effiziente Abwicklung, um Ihre Anliegen schnell und verlässlich zu regeln.
- Umfassende Beratung in Deutsch und Russisch.
Terminvereinbarung und Kontakt
Möchten Sie einen Notartermin vereinbaren oder haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen? Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder nutzen Sie unser Online-Formular für eine schnelle Terminvergabe. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
Durch die Verwendung von Formularen beschleunigen Sie die Bearbeitung Ihres Anliegens!