Kanzlei Schill

Leistungen

Wir sind für Sie da!

Unsere Kanzlei steht Ihnen als zuverlässiger und dienstorientierter Rechtsberater zur Verfügung. 

Im notariellen Bereich erarbeiten wir professionelle und verlässliche Gestaltungen auf den Gebieten des Immobilien-, Grundstücks, Erb- und Gesellschaftsrecht.

Insbesondere bei Grundstückskaufverträgen ist die Schnelligkeit ausschlaggebend. Alle Beteiligten erhalten kurzfristig einen Vertragsentwurf. 

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Wir unterstützen Sie bei der der Gestaltung und dem Vollzug von Verträgen, die Grundstücke, Häuser, Erbbaurechte, Wohnungen und Teilflächen zum Gegenstand haben. 

Kaufvertrag:
Grundstückskaufvertrag, Eigentumswohnungskaufvertrag, Erbbaurechtskaufvertrag, Wohnungserbbaurechtskaufvertrag, Teilflächenkaufvertrag

Übertragungs- und Schenkungsvertrag

Grundschuldbestellung

Teilungserklärung

Dienstbarkeiten: Nießbrauch, Wohnrecht

Wir gestalten Ihr Testament, Ihren Erbvertrag oder Pflichtteilsverzicht bzw. beantragen einen Erbschein. 

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Testament 

Gemeinschaftliches Testament 

Erbvertrag 

Erbschaftsauseinandersetzung 

Erbscheinsantrag 

Pflichtteilsverzichtserklärung 

Wir gestalten Ihr Testament, Ihren Erbvertrag oder Pflichtteilsverzicht bzw. beantragen einen Erbschein. 

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Die Gründung von Kapitalgesellschaften, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die Anmeldung von Neueintragungen oder Änderungen zum Handelsregister gehört zu unserem Tätigkeitsbereich. 

GmbH/UG-Gründung 

Geschäftsanteilübertragung 

Geschäftsführerwechsel 

Satzungsänderung 

GmbH/UG-Liquidation 

Anmeldung von Änderungen: der Anschrift, der Daten 

Bitte bringen Sie zu dem vereinbarten Termin mit: 

Dokument, das Sie unterzeichnen werden, in Papierform; keine Speichermedien!

Ihren Ausweis mit Lichtbild und Ihrer Adresse 

Falls die Adresse aus dem Ausweis nicht ersichtlich ist, einen anderen Nachweis (z.B. Meldebescheinigung) 

Die Aufnahme eidesstattlicher Versicherungen steht den Notaren in allen Fällen zu, in denen einer Behörde oder sonstigen Dienststelle eine tatsächliche Behauptung oder Aussage glaubhaft gemacht werden soll. 

Bitte legen Sie das Original des Dokuments von dem Sie eine beglaubigte Kopie benötigen, vor. 

Die Kosten betragen 1 Euro pro Seite, mindestens 10 € pro Dokument plus Umsatzsteuer. 

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigten Sie eine andere Person, alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen. 

Um Missbrauch zu vermeiden, sollten Sie die Vorsorgevollmacht nur einer Vertrauensperson erteilen. 

Kanzlei Schill

Sie schauen nach einer Rechts- Notars- Beratung?

Notarkosten

Notargebühren sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. 

Notare sind verpflichtet, alle gesetzlich im GNotKG vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Das gilt auch dann, wenn der Beurkundungsauftrag zurückgenommen wurde. 

Notare dürfen weder Rabatte gewähren, noch dürfen sie bei besonders komplizierten Geschäften eine höhere Gebühr verlangen. 

Ob die Abrechnungen korrekt sind, wird regelmäßig durch die zuständige Dienstaufsichtsbehörde des Notars, bei mir durch das Landgericht Osnabrück, überprüft. 

Die Gebühren werden nicht nach dem Aufwand, sondern nach dem Geschäftswert bemessen. Beispiele für den Gegenstandswert: 

– Bei einem Grundstückskaufvertrag ist das der Kaufpreis, bei einem Grundstücksübertragungsvertrag / Schenkung der Wert der Immobilie; 

– Bei Testamenten, Erb- oder Eheverträgen ist das das Reinvermögen der Beteiligten (unter Abzug der Schulden bis zu 50 % des Vermögens). 

– Wenn der Geschäftswert sich nicht ermitteln lässt, wird er geschätzt. In manchen Fällen wird ein Regelgeschäftswert von 5.000 € angenommen. 

Im Wesentlichen sind vier Arten von Gebühren maßgebend. Beispiele dafür: 

– 2,0 Gebühr: z.B. Verträge, Ehegattentestamente, Beschlüsse 

– 1,0 Gebühr: für einseitige Erklärungen (z.B. Zwangsvollstreckungsunterwerfung, Einzeltestament, Entwurf einer Handelsregisteranmeldung, Beurkundung einer Grundschuld) 

– 0,5 Gebühr: z.B. Fertigung eines Löschungsantrages, 

– 0,2 Gebühr: z.B. Unterschriftsbeglaubigung 

– 2,0 Beurkundungsgebühr bei einem Kaufvertrag mit einem Kaufpreis von 250.000 € beträgt 1.070 €, mit einem Kaufpreis von 500.000 € (1.870 €). 

– 1,0 Gebühr für einseitige Erklärungen bei einem Geschäftswert von 200.000 € beträgt 435 €, von 400.000 € (785 €) 

– 0,5 Gebühr für die Fertigung eines Löschungsantrages bei einer Grundschuld von 100.000 € beträgt 136,50 € 

Mindestgebühr z.B.

  • bei Beurkundung von Verträgen 120 €
  • bei Beurkundung von einseitigen Erklärungen (Testament, Grundschuld)  60 € 
  • bei Unterschriftsbeglaubigung 20 € 

Zu der Beurkundungsgebühr kommen häufig noch Nebengebühren (z.B. Betreuungsgebühr, Vollzugsgebühr, Treuhandgebühr je 0,5 Gebühr) hinzu, wenn der Notar zusätzliche Aufgaben übernimmt. 

Das sind z.B. die Überwachung von Kaufpreisfälligkeit und Eigentumsumschreibung bei einem Kaufvertrag zur Absicherung der Vertragspartner, das Anfordern und Prüfen von Löschungsunterlagen, die Übernahme von Treuhandtätigkeiten. 

Weiter müssen die Notare Auslagen für Kopien, Porto, Telefon, Grundbucheinsichten, Baulastenauskünfte, Liegenschaftskarten und die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. 

Die Gesamtkosten eines Kaufvertrages mit Beurkundungs-, Betreuungs- und Vollzugsgebühr bei einem Kaufpreis von 200.000 €, 100 Kopien und 2 Grundbucheinsichten betragen 1.613.64 €; bei einem Kaufpreis von 400.000 € betragen die oben genannten Kosten 2.863,14 €. 

Gesellschaftsrecht

Die Gründung von Kapitalgesellschaften, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die Anmeldung von Neueintragungen oder Änderungen zum Handelsregister gehört zu unserem Tätigkeitsbereich. 

GmbH/UG-Gründung

Geschäftsanteilübertragung

Geschäftsführerwechsel

Satzungsänderung

GmbH/UG-Liquidation

Anmeldung von Änderungen: der Anschrift, der Daten

Erbrecht

Wir gestalten Ihr Testament, Ihren Erbvertrag oder Pflichtteilsverzicht bzw. beantragen einen Erbschein. 

Testament

Gemeinschaftliches Testament

Erbvertrag

Erbschaftsauseinandersetzung

Erbscheinsantrag

Pflichtteilsverzichtserklärung

Immobilen- und Grundstücksrecht

Wir unterstützen Sie bei der der Gestaltung und dem Vollzug von Verträgen, die Grundstücke, Häuser, Erbbaurechte, Wohnungen und Teilflächen zum Gegenstand haben. 

Dabei kann es sich um Kaufverträge oder Schenkungen handeln; aber auch um Belastungen, z.B. Eintragung einer Grundschuld oder einer Dienstbarkeit sowie Teilungserklärungen. 

Kaufvertrag:
Grundstückskaufvertrag, Eigentumswohnungskaufvertrag, Erbbaurechtskaufvertrag, Wohnungserbbaurechtskaufvertrag, Teilflächenkaufvertrag

Übertragungs- und Schenkungsvertrag

Grundschuldbestellung

Teilungserklärung

Dienstbarkeiten: Nießbrauch, Wohnrecht