Kanzlei Schill

Impressum

Verantwortlich im Sinne des § 5 TMG:

Rechtsanwältin und Notarin Olga Schill
Große Straße 37 / 38, 49074 Osnabrück
Telefon: 0541 3 38 52 17, 0157 52665101, Fax: 0541 3 38 52 11

E-Mail: info@kanzlei-schill.de

Umsatzsteuernummer: 66/140/11271 

 

Zuständige Aufsichtsbehörde: 

Der Präsident/die Präsidentin des Landgerichts Osnabrück, Neumarkt 2, 49074 Osnabrück 

Als Rechtsanwältin bin ich Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Oldenburg, Staugraben 5, 26122 Oldenburg 

Als Notarin bin ich Mitglied der Notarkammer Oldenburg, Staugraben 5, 26122 Oldenburg 

Ebenso Verantwortliche gemäß § 55 Abs. 2 RStV (V.i.S.d.P.).

 

Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Niedersachsen) verliehen.
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen:

Bundesnotarordnung (BNotO)
Beurkundungsgesetz (BeurkG)
Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Rheinischen Notarkammer (Richtlinien der Rheinischen Notarkammer)
Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)
Kostenordnung (KostO)

Alle Regelungen können Sie auf der Website der Bundesnotarkammer in der aktuellen Version ansehen und ausdrucken.

Gesellschaftsrecht

Die Gründung von Kapitalgesellschaften, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die Anmeldung von Neueintragungen oder Änderungen zum Handelsregister gehört zu unserem Tätigkeitsbereich. 

GmbH/UG-Gründung

Geschäftsanteilübertragung

Geschäftsführerwechsel

Satzungsänderung

GmbH/UG-Liquidation

Anmeldung von Änderungen: der Anschrift, der Daten

Erbrecht

Wir gestalten Ihr Testament, Ihren Erbvertrag oder Pflichtteilsverzicht bzw. beantragen einen Erbschein. 

Testament

Gemeinschaftliches Testament

Erbvertrag

Erbschaftsauseinandersetzung

Erbscheinsantrag

Pflichtteilsverzichtserklärung

Immobilen- und Grundstücksrecht

Wir unterstützen Sie bei der der Gestaltung und dem Vollzug von Verträgen, die Grundstücke, Häuser, Erbbaurechte, Wohnungen und Teilflächen zum Gegenstand haben. 

Dabei kann es sich um Kaufverträge oder Schenkungen handeln; aber auch um Belastungen, z.B. Eintragung einer Grundschuld oder einer Dienstbarkeit sowie Teilungserklärungen. 

Kaufvertrag:
Grundstückskaufvertrag, Eigentumswohnungskaufvertrag, Erbbaurechtskaufvertrag, Wohnungserbbaurechtskaufvertrag, Teilflächenkaufvertrag

Übertragungs- und Schenkungsvertrag

Grundschuldbestellung

Teilungserklärung

Dienstbarkeiten: Nießbrauch, Wohnrecht